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Schlagwort: BMWI

KfW Förderung zur energieeffizienten Sanierung bestehender Gebäude wieder verfügbar

Am 24. Januar hatte Bundeswirtschaftsminister Habeck die Förderprogramme zur energieeffizienten Sanierung überraschend gestoppt, weil noch keine entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2022 freigegeben waren. Zwar hatte Habeck stets betont, dass insbesondere die Förderung zur energieeffizienten Sanierung fortgesetzt werden solle; einen konkreten Termin hierfür hatten aber weder das Bundeswirtschaftsministerium noch die KfW genannt.

Diese Unsicherheit hat Bundeswirtschaftsminister Habeck mit seiner gestrigen Ankündigung ausgeräumt, denn seit heute (22. Februar) nimmt die KfW wieder Neuanträge für die Energieeffiziente Sanierung von Gebäuden zu den bekannten Förderbedingungen in den folgenden Programmen für private Antragsteller entgegen:

  • Wohngebäude – Kredit: Komplettsanierung zum Effizienhaus (Nr. 261)
  • Wohngebäude – Kredit: Energetische Einzelmaßnahmen (Nr. 262)
  • Wohngebäude – Zuschuss (Nr. 461)

Quellen: Webseiten des BMWK und der KfW (beide abgerufen am 22.02.2022)

KfW Förderprogramme für Bestandsimmobilien – ein Überblick

In seiner Pressekonferenz zur Zukunft der KfW Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren hat Bundeswirtschaftminister Habeck Anfang Februar angekündigt, dass insbesondere die Fördergelder zur energetischen Sanierung von Altbauen in der bisherigen Logik fortgeführt werden sollen. Grund genug für einen Überblick.

Insgesamt bietet die KfW im Hinblick auf bereits bestehende Immobilien in den folgenden Bereichen Förderprogramme für Privatpersonen an:

  • Kauf einer bestehenden Immobilie
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Energieeffiziente Sanierung
  • Wohnraum eines Altbaus erweitern / umbauen
  • Barrieren reduzieren
  • Einbruchsschutz
  • Smart Home

Darüber hinaus findet sich nach wie vor auf der KfW-Webseite ein Hinweis auf die Bezuschussung von Ladestationen für Elektroautos, sog. Wallboxen. Allerdings sind die Fördermittel dieses Programms seit November 2021 ausgeschöpft, so dass für dieses Programm schon seit geraumer Zeit keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Vor Bekanntgabe des Förderstopps gestellte Anträge würden aber noch geprüft und der Zuschuss von EUR 900 pro Ladepunkt – bei positivem Bescheid – noch ausbezahlt, heißt es auf der KfW Webseite.

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 08.02.2022)

Zukunft der KfW 40 und 55 Förderung: Sanierung hat Priorität

In seiner Pressekonferenz zur Zukunft der KfW Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren hat Bundeswirtschaftminister Habeck am 1. Februar auch einen Ausblick auf die Fortführung der KfW-Programme EH 40 und EG 40 sowie EG 55 gegeben.

Alle drei Programme sollen zunächst fortgeführt werden; das Programm EH 40 zur Förderung von Neubauten allerdings nur bis Ende 2022, gedeckelt auf ein Gesamtvolumen von 1 Mrd. EUR und mit reduzierten Fördersummen.

Die Förderung zur Sanierung von bestehenden Gebäuden – sowohl nach dem KfW EG 40 als auch nach dem weniger strengen EG 55 Standard – soll in der bisherigen Logik fortgeführt werden.

Mit dieser Entscheidung legt das BMWK einen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung von Altbauten mit der Argumentation, dass insbesondere in diesem Bereich die Fördermittel besonders effizient eingesetzt seien.

Der gesamte Stream der Pressekonferenz von Bundeswirtschaftsminister Habeck ist unter folgender URL auf der Webseite des BMWK abrufbar: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Livestream/20220201-pressestatement-habeck/videostream.html
(abgerufen am 03.02.2022)

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Update zur KfW-Förderung: Schon eingereichte Anträge werden weiterhin bearbeitet, geprüft und genehmigt

Die Unsicherheit war groß, nachdem Bundeswirtschaftsminister Habeck vergangene Woche mitgeteilt hatte, dass (i) mit sofortiger Wirkung und damit eine Woche vor dem eigentlichen Programmende keine KfW EH 55 Förderanträge mehr gestellt werden könnten. Und dass (ii) auch für die strengere KfW 40 Förderung (EH und EG) bis auf Weiteres erst einmal keine neuen Anträge mehr gestellt werden könnten, bis wieder Haushaltsmittel für die Förderung verfügbar seien.

Zwar hieß es auf der KfW Webseite bereits mit Bekanntgabe des Antragsstopps am 24. Januar, dass über bereits vorliegende Anträge zügig entschieden werden solle; trotzdem haben wohl gerade private Antragsteller große Befürchtungen gehegt, dass nun ein Teil Ihrer Baufinanzierung entweder lange auf sich warten lassen oder schlimmstenfalls ganz wegfallen würde.

Um diese Zweifel schnellstmöglich auszuräumen haben sich die beteiligten Ministerien gestern auf ein gemeinsames Vorgehen im Hinblick auf die KfW-Förderung verständigt. In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es:

„Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, […] nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft [werden]; die förderfähigen werden genehmigt. Das biete eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.“ (abgerufen am 02.02.2022)

Dies betrifft sowohl die bereits eingereichten Anträge nach dem weniger strengen KfW 55 Standard, als auch die bereits eingereichten Anträge, die den strengeren KfW 40 Standard erfüllen. Noch offen ist allerdings, wann wieder neue Anträge eingereicht werden können, die nach dem KfW 40 Standard förderfähig wären. Denn grundsätzlich soll die Förderung von Gebäuden und Maßnahmen nach KfW 40 Standard, sowie das Programm EG 55 zur Sanierung von Altbauten alsbald wieder aufgenommen werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Nicht vom Förderstop betroffen: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von Einzelmaßnahmen des BAFA

Nachdem Bundeswirtschaftsminister Habeck vergangene Woche den vorläufigen Förderstop der KfW Programme zur Förderung von energieeffizienten Gebäude bekannt gegeben hat, war die Kritik groß. Nicht betroffen vom Förderstop der KfW Programme ist jedoch die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Anders als bei den zunächst gestoppten Förderprogrammen der KfW handelt es sich bei den BAFA-Fördergeldern sogar um „echte“ Investitionszuschüsse. Wohingegen die KfW im Rahmen ihrer Programme „lediglich“ Förderkredite vergibt, die letztlich einer Rückzahlung bedürfen (wenngleich zu zinsverbilligten Konditionen und abzüglich der Tilgungszuschüsse).
Eine Übersicht des BAFA über die förderfähigen Maßnahmen findet sich unter folgendem Link: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_em_foerderuebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5
(abgerufen am 1. Februar 2022)
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Ampel legt auch Förderung für energetische Sanierung von Altbauten vorübergehend auf Eis

Das Wirtschaftsministerium und die KfW haben am 24. Januar mitgeteilt, dass im Rahmen des Programms zur Förderung von effizienten Gebäuden (BEG) bis auf weiteres keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. Neben der Förderung von Neubauten ist von diesem vorübergehenden Antragsstop auch die Förderung zur Sanierung von Altbauten betroffen. Der Antragsstop betrifft sowohl Kredite und Tilgungszuschüsse für (i) für Einzelmaßnahmen als auch (ii) für Paketlösungen. Zur Begründung heißt es seitens des Ministeriums, dass die derzeit verfügbaren Haushaltsmittel nicht ausreichten, um allein die bereits gestellten Anträge damit decken zu können.
Die Antragsflut der vergangenen Wochen bezieht sich allerdings insbesondere auf die Förderung von Neubauten und hier insbesondere auf die Förderung nach dem weniger strengen KfW 55 Standard. Lediglich etwa 10% der seit November eingegangenen Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von rund 20 Mrd. EUR beziehen sich auf die energetische Sanierung von Altbauten.
Gerade die Förderung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden liegt der Ampel-Koalition jedoch besonders am Herzen. Vor diesem Hintergrund hoffnungsvoll stimmen darf insofern der Kommentar auf der Website des BMWK, dass die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wieder aufgenommen werde, sobald hierfür neue Haushaltsmittel bereitgestellt seien.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, KfW

Ampel legt Förderung für energie-effiziente Neubauten nach KfW 40 Standard vorübergehend auf Eis

Das Wirtschaftsministerium und die KfW haben am 24. Januar mitgeteilt, dass im Rahmen des Programms zur Förderung von effizienten Gebäuden (BEG) bis auf weiteres keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. Zur Begründung heißt es seitens des Ministeriums, dass die derzeit verfügbaren Haushaltsmittel nicht ausreichten, um allein die bereits gestellten Anträge damit decken zu können. Über bereits vorliegende aber noch nicht bewilligte Anträge soll zügig entschieden werden. Auf der Website des BMWI heißt es weiter: „Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden. […] Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen [nach EH/EG40 Standard] wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.“ Die Förderung nach EH/EG55 Standard hingegen wird eine Woche früher als ursprünglich ohnehin vorgesehen endgültig eingestellt.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, KfW

Ampel stoppt vorzeitig die Förderung für energie-effiziente Neubauten nach KfW 55 Standard

Das Wirtschaftsministerium und die KfW haben am 24. Januar mitgeteilt, dass im Rahmen des Programms zur Förderung von effizienten Gebäuden (BEG) ab sofort keine neuen Anträge für die Förderung für den Neubau von Einfamilienhäusern nach dem KfW 55 Standard mehr entgegen genommen würden. Das Programm wäre am 31. Januar allerdings ohnehin ausgelaufen. Über bereits vorliegende aber noch nicht zugesagte Förderanträge werde laut KfW-Website (Stand vom 25. Januar) zügig entschieden. Zur Begründung heißt es seitens des Ministeriums, dass die bereits beantragten Fördersummen die ursprünglich bewilligten Haushaltsmittel bereits deutlich überstiegen.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, KfW

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