Neben dem Förderkredit zur Nutzung von erneuerbaren Energien zur Strom und Wärmeerzeugung bietet die KfW noch ein weiteres Programm im Bereich der erneuerbaren Energien an. Und zwar wird unter der KfW-Programm-Nr. 433 der Einbau von Brennstoffzellen-Technologie mit einer Leistung von 0,25 bis 5 kW bezuschusst.

Genutzt werden können die Fördermittel von bis zu 34 Tsd. EUR je Brennstoffzelle zur Deckung der folgenden Investionen und Kosten:

  • das Brennstoffzellensystem selbst,
  • die Kosten für Installation und Inbetriebnahme,
  • die erforderlichen Umfeld-Maßnahmen,
  • die Investition in einen weiteren Wärmeerzeuger (bei integrierten Geräten),
  • die Kosten für die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten sowie
  • die Kosten der ersten 10 Jahre eines Vollwartungsvertrages, sofern der Vertrag samt der Konditionen fest vereinbart ist.

Nicht förderfähig sind Prototypen- und Eigenbau-Anlagen sowie gebrauchte Anlagen bzw. „Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen“.
Die exakten Ausschlusskriterien sowie die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen finden sich auf der Webseite der KfW unter folgender URL:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizient-Bauen-und-Sanieren-Zuschuss-Brennstoffzelle-(433)/

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 16.02.2022)