Das Wirtschaftsministerium und die KfW haben am 24. Januar mitgeteilt, dass im Rahmen des Programms zur Förderung von effizienten Gebäuden (BEG) bis auf weiteres keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. Neben der Förderung von Neubauten ist von diesem vorübergehenden Antragsstop auch die Förderung zur Sanierung von Altbauten betroffen. Der Antragsstop betrifft sowohl Kredite und Tilgungszuschüsse für (i) für Einzelmaßnahmen als auch (ii) für Paketlösungen. Zur Begründung heißt es seitens des Ministeriums, dass die derzeit verfügbaren Haushaltsmittel nicht ausreichten, um allein die bereits gestellten Anträge damit decken zu können.
Die Antragsflut der vergangenen Wochen bezieht sich allerdings insbesondere auf die Förderung von Neubauten und hier insbesondere auf die Förderung nach dem weniger strengen KfW 55 Standard. Lediglich etwa 10% der seit November eingegangenen Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von rund 20 Mrd. EUR beziehen sich auf die energetische Sanierung von Altbauten.
Gerade die Förderung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden liegt der Ampel-Koalition jedoch besonders am Herzen. Vor diesem Hintergrund hoffnungsvoll stimmen darf insofern der Kommentar auf der Website des BMWK, dass die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wieder aufgenommen werde, sobald hierfür neue Haushaltsmittel bereitgestellt seien.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, KfW