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Kategorie: Bestandsimmobilien

KfW Förderung zur energieeffizienten Sanierung bestehender Gebäude wieder verfügbar

Am 24. Januar hatte Bundeswirtschaftsminister Habeck die Förderprogramme zur energieeffizienten Sanierung überraschend gestoppt, weil noch keine entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2022 freigegeben waren. Zwar hatte Habeck stets betont, dass insbesondere die Förderung zur energieeffizienten Sanierung fortgesetzt werden solle; einen konkreten Termin hierfür hatten aber weder das Bundeswirtschaftsministerium noch die KfW genannt.

Diese Unsicherheit hat Bundeswirtschaftsminister Habeck mit seiner gestrigen Ankündigung ausgeräumt, denn seit heute (22. Februar) nimmt die KfW wieder Neuanträge für die Energieeffiziente Sanierung von Gebäuden zu den bekannten Förderbedingungen in den folgenden Programmen für private Antragsteller entgegen:

  • Wohngebäude – Kredit: Komplettsanierung zum Effizienhaus (Nr. 261)
  • Wohngebäude – Kredit: Energetische Einzelmaßnahmen (Nr. 262)
  • Wohngebäude – Zuschuss (Nr. 461)

Quellen: Webseiten des BMWK und der KfW (beide abgerufen am 22.02.2022)

KfW Investitionszuschuss 455-B zum Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort

Der KfW Zuschuss 455-B von bis zu 6.250 EUR dient dem Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort. Dabei spielt das momentane Alter des Antragsstellenden jedoch keine Rolle.

Förderfähig sind (i) Maßnahmen zur Barrierereduzierung, (ii) Umbaumaßnahmen im Hinblick auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ , (iii) Maßnahmen die dazu dienen, Nichtwohnflächen umzuwidmen und Wohnflächen zu erweitern oder zu teilen sowie (iv) der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie.

Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind in den folgenden Bereichen förderfähig, wobei unter dem Förderbereich 6. insbesondere auch Smarthome-Anwendungen gefördert werden können.

  1. Wege zum Gebäude
  2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
  3. Überwindung von Treppen und Stufen
  4. Raumaufteilung und Schwellen
  5. Badezimmer
  6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  7. Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen

Die ausführliche Auflistung der förderfähigen Maßnahmen samt Beispielen sowie Hinweise, wofür der Zuschuss 455-B nicht genutzt werden kann, finden sich auf der Webseite der KfW unter folgender URL:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/

Momentan nimmt die KfW allerdings keine neuen Anträge für das Programm 455-B mehr entgegen. Inwiefern zukünftig wieder Anträge für das Programm gestellt werden können, hängt gemäß der KfW Webseite davon ab, ob der Bundeshaushalt im Jahr 2022 neue Mittel für das Programm vorsieht.

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 17.02.2022)

KfW Zuschuss Brennstoffzelle

Neben dem Förderkredit zur Nutzung von erneuerbaren Energien zur Strom und Wärmeerzeugung bietet die KfW noch ein weiteres Programm im Bereich der erneuerbaren Energien an. Und zwar wird unter der KfW-Programm-Nr. 433 der Einbau von Brennstoffzellen-Technologie mit einer Leistung von 0,25 bis 5 kW bezuschusst.

Genutzt werden können die Fördermittel von bis zu 34 Tsd. EUR je Brennstoffzelle zur Deckung der folgenden Investionen und Kosten:

  • das Brennstoffzellensystem selbst,
  • die Kosten für Installation und Inbetriebnahme,
  • die erforderlichen Umfeld-Maßnahmen,
  • die Investition in einen weiteren Wärmeerzeuger (bei integrierten Geräten),
  • die Kosten für die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten sowie
  • die Kosten der ersten 10 Jahre eines Vollwartungsvertrages, sofern der Vertrag samt der Konditionen fest vereinbart ist.

Nicht förderfähig sind Prototypen- und Eigenbau-Anlagen sowie gebrauchte Anlagen bzw. „Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen“.
Die exakten Ausschlusskriterien sowie die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen finden sich auf der Webseite der KfW unter folgender URL:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizient-Bauen-und-Sanieren-Zuschuss-Brennstoffzelle-(433)/

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 16.02.2022)

KfW Förderkredit zum Erwerb einer bestehenden Immobilie

Das Förder­produkt für Privatleute zum Erwerb einer bestehenden Immobilie ist das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm Nr. 124). Voraussetzung ist, dass man selbst in das Objekt einzieht, es also nicht bloß als Anlageobjekt zur Vermietung erwirbt. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Finanzierung von Ferienimmobilien. Darüber hinaus „spielt es keine Rolle, ob Ihre Immo­bilie klein oder groß, alt oder neu, renovierungs­bedürftig oder einzugsfertig ist.“

Bei dem Programm handelt es sich um einen Allroundkredit von bis zu 100 Tsd. EUR. Genutzt werden kann die Kreditsumme (i) zur Finanzierung des Kaufpreises sowie zur Deckung der Kosten (ii) für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung oder auch (iii) die Kaufnebenkosten (Notar- und Maklergebühren , Grunderwerbsteuer, etc.). Nicht förderfähig sind bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben; der Kreditantrag muss also VOR Abschluss des notariellen Kaufvertrages für das Objekt gestellt werden.

Beantragen muss den KfW-Kredit der eigentliche Finanzierungspartner, der den Rest der Immobilienfinanzierung bereit stellt, also eine Bank, (Bau-)Sparkasse oder Versicherung. (Man kann den Förderkredit als Privatperson also nicht selbst direkt bei der KfW beantragen!) Der Kredit kann entweder als Annuitätendarlehen oder als sog. endfälliges Darlehen in Anspruch genommen werden, bei dem der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Kreditlaufzeit in einer Summe zurückzuzahlen ist.

Die Laufzeit bei einem endfälligen Darlehen kann zwischen vier und zehn Jahren betragen; der effektive Jahreszins liegt bei dieser Art des Darlehens bei 1,43%.
Bei einem Annuitätendarlehen kann die Laufzeit bis zu 25 Jahre betragen, wobei das Darlehen während der ein bis dreijährigen Anlaufzeit tilgungsfrei gestellt werden kann. Bei einer Zinsbindung von 5 Jahren beträgt der effektive Jahreszins während der ersten fünf Jahre 1,35% ; bei einer Zinsbindung von 10 Jahren während der ersten zehn Jahre 1,42%.

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 09.02.2022) https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-(124)/

KfW Förderprogramme für Bestandsimmobilien – ein Überblick

In seiner Pressekonferenz zur Zukunft der KfW Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren hat Bundeswirtschaftminister Habeck Anfang Februar angekündigt, dass insbesondere die Fördergelder zur energetischen Sanierung von Altbauen in der bisherigen Logik fortgeführt werden sollen. Grund genug für einen Überblick.

Insgesamt bietet die KfW im Hinblick auf bereits bestehende Immobilien in den folgenden Bereichen Förderprogramme für Privatpersonen an:

  • Kauf einer bestehenden Immobilie
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Energieeffiziente Sanierung
  • Wohnraum eines Altbaus erweitern / umbauen
  • Barrieren reduzieren
  • Einbruchsschutz
  • Smart Home

Darüber hinaus findet sich nach wie vor auf der KfW-Webseite ein Hinweis auf die Bezuschussung von Ladestationen für Elektroautos, sog. Wallboxen. Allerdings sind die Fördermittel dieses Programms seit November 2021 ausgeschöpft, so dass für dieses Programm schon seit geraumer Zeit keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Vor Bekanntgabe des Förderstopps gestellte Anträge würden aber noch geprüft und der Zuschuss von EUR 900 pro Ladepunkt – bei positivem Bescheid – noch ausbezahlt, heißt es auf der KfW Webseite.

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 08.02.2022)

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