Nachdem Bundeswirtschaftsminister Habeck vergangene Woche den vorläufigen Förderstop der KfW Programme zur Förderung von energieeffizienten Gebäude bekannt gegeben hat, war die Kritik groß. Nicht betroffen vom Förderstop der KfW Programme ist jedoch die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Anders als bei den zunächst gestoppten Förderprogrammen der KfW handelt es sich bei den BAFA-Fördergeldern sogar um „echte“ Investitionszuschüsse. Wohingegen die KfW im Rahmen ihrer Programme „lediglich“ Förderkredite vergibt, die letztlich einer Rückzahlung bedürfen (wenngleich zu zinsverbilligten Konditionen und abzüglich der Tilgungszuschüsse).
Eine Übersicht des BAFA über die förderfähigen Maßnahmen findet sich unter folgendem Link: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_em_foerderuebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5
(abgerufen am 1. Februar 2022)
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle