Der KfW Zuschuss 455-B von bis zu 6.250 EUR dient dem Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort. Dabei spielt das momentane Alter des Antragsstellenden jedoch keine Rolle.

Förderfähig sind (i) Maßnahmen zur Barrierereduzierung, (ii) Umbaumaßnahmen im Hinblick auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ , (iii) Maßnahmen die dazu dienen, Nichtwohnflächen umzuwidmen und Wohnflächen zu erweitern oder zu teilen sowie (iv) der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie.

Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind in den folgenden Bereichen förderfähig, wobei unter dem Förderbereich 6. insbesondere auch Smarthome-Anwendungen gefördert werden können.

  1. Wege zum Gebäude
  2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
  3. Überwindung von Treppen und Stufen
  4. Raumaufteilung und Schwellen
  5. Badezimmer
  6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  7. Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen

Die ausführliche Auflistung der förderfähigen Maßnahmen samt Beispielen sowie Hinweise, wofür der Zuschuss 455-B nicht genutzt werden kann, finden sich auf der Webseite der KfW unter folgender URL:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/

Momentan nimmt die KfW allerdings keine neuen Anträge für das Programm 455-B mehr entgegen. Inwiefern zukünftig wieder Anträge für das Programm gestellt werden können, hängt gemäß der KfW Webseite davon ab, ob der Bundeshaushalt im Jahr 2022 neue Mittel für das Programm vorsieht.

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 17.02.2022)