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Monat: Januar 2022

Ampel legt auch Förderung für energetische Sanierung von Altbauten vorübergehend auf Eis

Das Wirtschaftsministerium und die KfW haben am 24. Januar mitgeteilt, dass im Rahmen des Programms zur Förderung von effizienten Gebäuden (BEG) bis auf weiteres keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. Neben der Förderung von Neubauten ist von diesem vorübergehenden Antragsstop auch die Förderung zur Sanierung von Altbauten betroffen. Der Antragsstop betrifft sowohl Kredite und Tilgungszuschüsse für (i) für Einzelmaßnahmen als auch (ii) für Paketlösungen. Zur Begründung heißt es seitens des Ministeriums, dass die derzeit verfügbaren Haushaltsmittel nicht ausreichten, um allein die bereits gestellten Anträge damit decken zu können.
Die Antragsflut der vergangenen Wochen bezieht sich allerdings insbesondere auf die Förderung von Neubauten und hier insbesondere auf die Förderung nach dem weniger strengen KfW 55 Standard. Lediglich etwa 10% der seit November eingegangenen Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von rund 20 Mrd. EUR beziehen sich auf die energetische Sanierung von Altbauten.
Gerade die Förderung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden liegt der Ampel-Koalition jedoch besonders am Herzen. Vor diesem Hintergrund hoffnungsvoll stimmen darf insofern der Kommentar auf der Website des BMWK, dass die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wieder aufgenommen werde, sobald hierfür neue Haushaltsmittel bereitgestellt seien.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, KfW

Ampel legt Förderung für energie-effiziente Neubauten nach KfW 40 Standard vorübergehend auf Eis

Das Wirtschaftsministerium und die KfW haben am 24. Januar mitgeteilt, dass im Rahmen des Programms zur Förderung von effizienten Gebäuden (BEG) bis auf weiteres keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. Zur Begründung heißt es seitens des Ministeriums, dass die derzeit verfügbaren Haushaltsmittel nicht ausreichten, um allein die bereits gestellten Anträge damit decken zu können. Über bereits vorliegende aber noch nicht bewilligte Anträge soll zügig entschieden werden. Auf der Website des BMWI heißt es weiter: „Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden. […] Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen [nach EH/EG40 Standard] wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.“ Die Förderung nach EH/EG55 Standard hingegen wird eine Woche früher als ursprünglich ohnehin vorgesehen endgültig eingestellt.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, KfW

Ampel stoppt vorzeitig die Förderung für energie-effiziente Neubauten nach KfW 55 Standard

Das Wirtschaftsministerium und die KfW haben am 24. Januar mitgeteilt, dass im Rahmen des Programms zur Förderung von effizienten Gebäuden (BEG) ab sofort keine neuen Anträge für die Förderung für den Neubau von Einfamilienhäusern nach dem KfW 55 Standard mehr entgegen genommen würden. Das Programm wäre am 31. Januar allerdings ohnehin ausgelaufen. Über bereits vorliegende aber noch nicht zugesagte Förderanträge werde laut KfW-Website (Stand vom 25. Januar) zügig entschieden. Zur Begründung heißt es seitens des Ministeriums, dass die bereits beantragten Fördersummen die ursprünglich bewilligten Haushaltsmittel bereits deutlich überstiegen.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, KfW

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