Mit dem Förderprodukt „Erneuerbare Energien – Standard“ stellt die KfW einen Förderkredit zur Verfügung, um Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu finanzieren. Die mittels des Kredits finanzierten Anlagen müssen demzufolge „den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.“

Für Privatpersonen relevant sind im Rahmen dieses KfW-Förderkreditprogramms mit der Nr. 270 wohl insbesondere die folgenden Investitionen:

  • Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien (also z.B. Solarthermie-Anlagen)
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme (sog. Blockheizkraftwerke, kurz BHKW)
  • Batteriespeicher
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher

Eine vollständige Übersicht über die förderfähigen Investitionen findet sich auf der Webseite der KfW unter folgender URL: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Eneuerbare-Energien-Standard-(270)/

Bei dem Programm handelt es sich um ein Annuitätendarlehen mit vierteljähriger Tilgung; die Zinssätze (ab 1,22% effektivem Jahreszins) und die sonstigen Konditionen werden gemäß des individuellen Förderantrags im Einzelfall ermittelt. Förderfähig sind grundsätzlich 100% der Investitionskosten bis zu einem Maximalbetrag von 50 Mio. EUR pro Vorhaben.

Beantragen kann und muss man den Kredit nicht bei der KfW selbst sondern bei einer Bank oder Sparkasse (analog zur Beantragung des Förderkredits zum Erwerb einer bestehenden Immobilie). „Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich.“

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 10.02.2022)