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Schlagwort: EH40

KfW Förderung zur energieeffizienten Sanierung bestehender Gebäude wieder verfügbar

Am 24. Januar hatte Bundeswirtschaftsminister Habeck die Förderprogramme zur energieeffizienten Sanierung überraschend gestoppt, weil noch keine entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2022 freigegeben waren. Zwar hatte Habeck stets betont, dass insbesondere die Förderung zur energieeffizienten Sanierung fortgesetzt werden solle; einen konkreten Termin hierfür hatten aber weder das Bundeswirtschaftsministerium noch die KfW genannt.

Diese Unsicherheit hat Bundeswirtschaftsminister Habeck mit seiner gestrigen Ankündigung ausgeräumt, denn seit heute (22. Februar) nimmt die KfW wieder Neuanträge für die Energieeffiziente Sanierung von Gebäuden zu den bekannten Förderbedingungen in den folgenden Programmen für private Antragsteller entgegen:

  • Wohngebäude – Kredit: Komplettsanierung zum Effizienhaus (Nr. 261)
  • Wohngebäude – Kredit: Energetische Einzelmaßnahmen (Nr. 262)
  • Wohngebäude – Zuschuss (Nr. 461)

Quellen: Webseiten des BMWK und der KfW (beide abgerufen am 22.02.2022)

Zukunft der KfW 40 und 55 Förderung: Sanierung hat Priorität

In seiner Pressekonferenz zur Zukunft der KfW Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren hat Bundeswirtschaftminister Habeck am 1. Februar auch einen Ausblick auf die Fortführung der KfW-Programme EH 40 und EG 40 sowie EG 55 gegeben.

Alle drei Programme sollen zunächst fortgeführt werden; das Programm EH 40 zur Förderung von Neubauten allerdings nur bis Ende 2022, gedeckelt auf ein Gesamtvolumen von 1 Mrd. EUR und mit reduzierten Fördersummen.

Die Förderung zur Sanierung von bestehenden Gebäuden – sowohl nach dem KfW EG 40 als auch nach dem weniger strengen EG 55 Standard – soll in der bisherigen Logik fortgeführt werden.

Mit dieser Entscheidung legt das BMWK einen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung von Altbauten mit der Argumentation, dass insbesondere in diesem Bereich die Fördermittel besonders effizient eingesetzt seien.

Der gesamte Stream der Pressekonferenz von Bundeswirtschaftsminister Habeck ist unter folgender URL auf der Webseite des BMWK abrufbar: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Livestream/20220201-pressestatement-habeck/videostream.html
(abgerufen am 03.02.2022)

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Update zur KfW-Förderung: Schon eingereichte Anträge werden weiterhin bearbeitet, geprüft und genehmigt

Die Unsicherheit war groß, nachdem Bundeswirtschaftsminister Habeck vergangene Woche mitgeteilt hatte, dass (i) mit sofortiger Wirkung und damit eine Woche vor dem eigentlichen Programmende keine KfW EH 55 Förderanträge mehr gestellt werden könnten. Und dass (ii) auch für die strengere KfW 40 Förderung (EH und EG) bis auf Weiteres erst einmal keine neuen Anträge mehr gestellt werden könnten, bis wieder Haushaltsmittel für die Förderung verfügbar seien.

Zwar hieß es auf der KfW Webseite bereits mit Bekanntgabe des Antragsstopps am 24. Januar, dass über bereits vorliegende Anträge zügig entschieden werden solle; trotzdem haben wohl gerade private Antragsteller große Befürchtungen gehegt, dass nun ein Teil Ihrer Baufinanzierung entweder lange auf sich warten lassen oder schlimmstenfalls ganz wegfallen würde.

Um diese Zweifel schnellstmöglich auszuräumen haben sich die beteiligten Ministerien gestern auf ein gemeinsames Vorgehen im Hinblick auf die KfW-Förderung verständigt. In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es:

„Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, […] nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft [werden]; die förderfähigen werden genehmigt. Das biete eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.“ (abgerufen am 02.02.2022)

Dies betrifft sowohl die bereits eingereichten Anträge nach dem weniger strengen KfW 55 Standard, als auch die bereits eingereichten Anträge, die den strengeren KfW 40 Standard erfüllen. Noch offen ist allerdings, wann wieder neue Anträge eingereicht werden können, die nach dem KfW 40 Standard förderfähig wären. Denn grundsätzlich soll die Förderung von Gebäuden und Maßnahmen nach KfW 40 Standard, sowie das Programm EG 55 zur Sanierung von Altbauten alsbald wieder aufgenommen werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ampel legt Förderung für energie-effiziente Neubauten nach KfW 40 Standard vorübergehend auf Eis

Das Wirtschaftsministerium und die KfW haben am 24. Januar mitgeteilt, dass im Rahmen des Programms zur Förderung von effizienten Gebäuden (BEG) bis auf weiteres keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. Zur Begründung heißt es seitens des Ministeriums, dass die derzeit verfügbaren Haushaltsmittel nicht ausreichten, um allein die bereits gestellten Anträge damit decken zu können. Über bereits vorliegende aber noch nicht bewilligte Anträge soll zügig entschieden werden. Auf der Website des BMWI heißt es weiter: „Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden. […] Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen [nach EH/EG40 Standard] wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.“ Die Förderung nach EH/EG55 Standard hingegen wird eine Woche früher als ursprünglich ohnehin vorgesehen endgültig eingestellt.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, KfW

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