Nachdem Bundeswirtschaftsminister Habeck vergangene Woche den vorläufigen Förderstop der KfW Programme zur Förderung von energieeffizienten Gebäude bekannt gegeben hat, war die Kritik groß. Nicht betroffen vom Förderstop der KfW Programme ist jedoch die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Anders als bei den zunächst gestoppten Förderprogrammen der KfW handelt es sich bei den BAFA-Fördergeldern sogar um „echte“ Investitionszuschüsse. Wohingegen die KfW im Rahmen ihrer Programme „lediglich“ Förderkredite vergibt, die letztlich einer Rückzahlung bedürfen (wenngleich zu zinsverbilligten Konditionen und abzüglich der Tilgungszuschüsse).
Eine Übersicht des BAFA über die förderfähigen Maßnahmen findet sich unter folgendem Link: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_em_foerderuebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5
(abgerufen am 1. Februar 2022)
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Schlagwort: Bestandsgebäude
Das Wirtschaftsministerium und die KfW haben am 24. Januar mitgeteilt, dass im Rahmen des Programms zur Förderung von effizienten Gebäuden (BEG) bis auf weiteres keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. Neben der Förderung von Neubauten ist von diesem vorübergehenden Antragsstop auch die Förderung zur Sanierung von Altbauten betroffen. Der Antragsstop betrifft sowohl Kredite und Tilgungszuschüsse für (i) für Einzelmaßnahmen als auch (ii) für Paketlösungen. Zur Begründung heißt es seitens des Ministeriums, dass die derzeit verfügbaren Haushaltsmittel nicht ausreichten, um allein die bereits gestellten Anträge damit decken zu können.
Die Antragsflut der vergangenen Wochen bezieht sich allerdings insbesondere auf die Förderung von Neubauten und hier insbesondere auf die Förderung nach dem weniger strengen KfW 55 Standard. Lediglich etwa 10% der seit November eingegangenen Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von rund 20 Mrd. EUR beziehen sich auf die energetische Sanierung von Altbauten.
Gerade die Förderung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden liegt der Ampel-Koalition jedoch besonders am Herzen. Vor diesem Hintergrund hoffnungsvoll stimmen darf insofern der Kommentar auf der Website des BMWK, dass die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wieder aufgenommen werde, sobald hierfür neue Haushaltsmittel bereitgestellt seien.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, KfW
Neueste Kommentare