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Schlagwort: Sanieren

KfW Investitionszuschuss 455-B zum Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort

Der KfW Zuschuss 455-B von bis zu 6.250 EUR dient dem Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort. Dabei spielt das momentane Alter des Antragsstellenden jedoch keine Rolle.

Förderfähig sind (i) Maßnahmen zur Barrierereduzierung, (ii) Umbaumaßnahmen im Hinblick auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ , (iii) Maßnahmen die dazu dienen, Nichtwohnflächen umzuwidmen und Wohnflächen zu erweitern oder zu teilen sowie (iv) der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie.

Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind in den folgenden Bereichen förderfähig, wobei unter dem Förderbereich 6. insbesondere auch Smarthome-Anwendungen gefördert werden können.

  1. Wege zum Gebäude
  2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
  3. Überwindung von Treppen und Stufen
  4. Raumaufteilung und Schwellen
  5. Badezimmer
  6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  7. Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen

Die ausführliche Auflistung der förderfähigen Maßnahmen samt Beispielen sowie Hinweise, wofür der Zuschuss 455-B nicht genutzt werden kann, finden sich auf der Webseite der KfW unter folgender URL:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/

Momentan nimmt die KfW allerdings keine neuen Anträge für das Programm 455-B mehr entgegen. Inwiefern zukünftig wieder Anträge für das Programm gestellt werden können, hängt gemäß der KfW Webseite davon ab, ob der Bundeshaushalt im Jahr 2022 neue Mittel für das Programm vorsieht.

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 17.02.2022)

KfW Zuschuss Brennstoffzelle

Neben dem Förderkredit zur Nutzung von erneuerbaren Energien zur Strom und Wärmeerzeugung bietet die KfW noch ein weiteres Programm im Bereich der erneuerbaren Energien an. Und zwar wird unter der KfW-Programm-Nr. 433 der Einbau von Brennstoffzellen-Technologie mit einer Leistung von 0,25 bis 5 kW bezuschusst.

Genutzt werden können die Fördermittel von bis zu 34 Tsd. EUR je Brennstoffzelle zur Deckung der folgenden Investionen und Kosten:

  • das Brennstoffzellensystem selbst,
  • die Kosten für Installation und Inbetriebnahme,
  • die erforderlichen Umfeld-Maßnahmen,
  • die Investition in einen weiteren Wärmeerzeuger (bei integrierten Geräten),
  • die Kosten für die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten sowie
  • die Kosten der ersten 10 Jahre eines Vollwartungsvertrages, sofern der Vertrag samt der Konditionen fest vereinbart ist.

Nicht förderfähig sind Prototypen- und Eigenbau-Anlagen sowie gebrauchte Anlagen bzw. „Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen“.
Die exakten Ausschlusskriterien sowie die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen finden sich auf der Webseite der KfW unter folgender URL:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizient-Bauen-und-Sanieren-Zuschuss-Brennstoffzelle-(433)/

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 16.02.2022)

KfW Förderkredit zur Nutzung von erneuerbaren Energien zur Strom und Wärmeerzeugung

Mit dem Förderprodukt „Erneuerbare Energien – Standard“ stellt die KfW einen Förderkredit zur Verfügung, um Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu finanzieren. Die mittels des Kredits finanzierten Anlagen müssen demzufolge „den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.“

Für Privatpersonen relevant sind im Rahmen dieses KfW-Förderkreditprogramms mit der Nr. 270 wohl insbesondere die folgenden Investitionen:

  • Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien (also z.B. Solarthermie-Anlagen)
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme (sog. Blockheizkraftwerke, kurz BHKW)
  • Batteriespeicher
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher

Eine vollständige Übersicht über die förderfähigen Investitionen findet sich auf der Webseite der KfW unter folgender URL: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Eneuerbare-Energien-Standard-(270)/

Bei dem Programm handelt es sich um ein Annuitätendarlehen mit vierteljähriger Tilgung; die Zinssätze (ab 1,22% effektivem Jahreszins) und die sonstigen Konditionen werden gemäß des individuellen Förderantrags im Einzelfall ermittelt. Förderfähig sind grundsätzlich 100% der Investitionskosten bis zu einem Maximalbetrag von 50 Mio. EUR pro Vorhaben.

Beantragen kann und muss man den Kredit nicht bei der KfW selbst sondern bei einer Bank oder Sparkasse (analog zur Beantragung des Förderkredits zum Erwerb einer bestehenden Immobilie). „Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich.“

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 10.02.2022)

KfW Förderkredit zum Erwerb einer bestehenden Immobilie

Das Förder­produkt für Privatleute zum Erwerb einer bestehenden Immobilie ist das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm Nr. 124). Voraussetzung ist, dass man selbst in das Objekt einzieht, es also nicht bloß als Anlageobjekt zur Vermietung erwirbt. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Finanzierung von Ferienimmobilien. Darüber hinaus „spielt es keine Rolle, ob Ihre Immo­bilie klein oder groß, alt oder neu, renovierungs­bedürftig oder einzugsfertig ist.“

Bei dem Programm handelt es sich um einen Allroundkredit von bis zu 100 Tsd. EUR. Genutzt werden kann die Kreditsumme (i) zur Finanzierung des Kaufpreises sowie zur Deckung der Kosten (ii) für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung oder auch (iii) die Kaufnebenkosten (Notar- und Maklergebühren , Grunderwerbsteuer, etc.). Nicht förderfähig sind bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben; der Kreditantrag muss also VOR Abschluss des notariellen Kaufvertrages für das Objekt gestellt werden.

Beantragen muss den KfW-Kredit der eigentliche Finanzierungspartner, der den Rest der Immobilienfinanzierung bereit stellt, also eine Bank, (Bau-)Sparkasse oder Versicherung. (Man kann den Förderkredit als Privatperson also nicht selbst direkt bei der KfW beantragen!) Der Kredit kann entweder als Annuitätendarlehen oder als sog. endfälliges Darlehen in Anspruch genommen werden, bei dem der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Kreditlaufzeit in einer Summe zurückzuzahlen ist.

Die Laufzeit bei einem endfälligen Darlehen kann zwischen vier und zehn Jahren betragen; der effektive Jahreszins liegt bei dieser Art des Darlehens bei 1,43%.
Bei einem Annuitätendarlehen kann die Laufzeit bis zu 25 Jahre betragen, wobei das Darlehen während der ein bis dreijährigen Anlaufzeit tilgungsfrei gestellt werden kann. Bei einer Zinsbindung von 5 Jahren beträgt der effektive Jahreszins während der ersten fünf Jahre 1,35% ; bei einer Zinsbindung von 10 Jahren während der ersten zehn Jahre 1,42%.

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 09.02.2022) https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-(124)/

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