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Schlagwort: Immobilienkauf

KfW Förderkredit zum Erwerb einer bestehenden Immobilie

Das Förder­produkt für Privatleute zum Erwerb einer bestehenden Immobilie ist das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm Nr. 124). Voraussetzung ist, dass man selbst in das Objekt einzieht, es also nicht bloß als Anlageobjekt zur Vermietung erwirbt. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Finanzierung von Ferienimmobilien. Darüber hinaus „spielt es keine Rolle, ob Ihre Immo­bilie klein oder groß, alt oder neu, renovierungs­bedürftig oder einzugsfertig ist.“

Bei dem Programm handelt es sich um einen Allroundkredit von bis zu 100 Tsd. EUR. Genutzt werden kann die Kreditsumme (i) zur Finanzierung des Kaufpreises sowie zur Deckung der Kosten (ii) für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung oder auch (iii) die Kaufnebenkosten (Notar- und Maklergebühren , Grunderwerbsteuer, etc.). Nicht förderfähig sind bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben; der Kreditantrag muss also VOR Abschluss des notariellen Kaufvertrages für das Objekt gestellt werden.

Beantragen muss den KfW-Kredit der eigentliche Finanzierungspartner, der den Rest der Immobilienfinanzierung bereit stellt, also eine Bank, (Bau-)Sparkasse oder Versicherung. (Man kann den Förderkredit als Privatperson also nicht selbst direkt bei der KfW beantragen!) Der Kredit kann entweder als Annuitätendarlehen oder als sog. endfälliges Darlehen in Anspruch genommen werden, bei dem der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Kreditlaufzeit in einer Summe zurückzuzahlen ist.

Die Laufzeit bei einem endfälligen Darlehen kann zwischen vier und zehn Jahren betragen; der effektive Jahreszins liegt bei dieser Art des Darlehens bei 1,43%.
Bei einem Annuitätendarlehen kann die Laufzeit bis zu 25 Jahre betragen, wobei das Darlehen während der ein bis dreijährigen Anlaufzeit tilgungsfrei gestellt werden kann. Bei einer Zinsbindung von 5 Jahren beträgt der effektive Jahreszins während der ersten fünf Jahre 1,35% ; bei einer Zinsbindung von 10 Jahren während der ersten zehn Jahre 1,42%.

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 09.02.2022) https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-(124)/

KfW Förderprogramme für Bestandsimmobilien – ein Überblick

In seiner Pressekonferenz zur Zukunft der KfW Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren hat Bundeswirtschaftminister Habeck Anfang Februar angekündigt, dass insbesondere die Fördergelder zur energetischen Sanierung von Altbauen in der bisherigen Logik fortgeführt werden sollen. Grund genug für einen Überblick.

Insgesamt bietet die KfW im Hinblick auf bereits bestehende Immobilien in den folgenden Bereichen Förderprogramme für Privatpersonen an:

  • Kauf einer bestehenden Immobilie
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Energieeffiziente Sanierung
  • Wohnraum eines Altbaus erweitern / umbauen
  • Barrieren reduzieren
  • Einbruchsschutz
  • Smart Home

Darüber hinaus findet sich nach wie vor auf der KfW-Webseite ein Hinweis auf die Bezuschussung von Ladestationen für Elektroautos, sog. Wallboxen. Allerdings sind die Fördermittel dieses Programms seit November 2021 ausgeschöpft, so dass für dieses Programm schon seit geraumer Zeit keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Vor Bekanntgabe des Förderstopps gestellte Anträge würden aber noch geprüft und der Zuschuss von EUR 900 pro Ladepunkt – bei positivem Bescheid – noch ausbezahlt, heißt es auf der KfW Webseite.

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 08.02.2022)

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