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Schlagwort: EG55

KfW Förderung zur energieeffizienten Sanierung bestehender Gebäude wieder verfügbar

Am 24. Januar hatte Bundeswirtschaftsminister Habeck die Förderprogramme zur energieeffizienten Sanierung überraschend gestoppt, weil noch keine entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2022 freigegeben waren. Zwar hatte Habeck stets betont, dass insbesondere die Förderung zur energieeffizienten Sanierung fortgesetzt werden solle; einen konkreten Termin hierfür hatten aber weder das Bundeswirtschaftsministerium noch die KfW genannt.

Diese Unsicherheit hat Bundeswirtschaftsminister Habeck mit seiner gestrigen Ankündigung ausgeräumt, denn seit heute (22. Februar) nimmt die KfW wieder Neuanträge für die Energieeffiziente Sanierung von Gebäuden zu den bekannten Förderbedingungen in den folgenden Programmen für private Antragsteller entgegen:

  • Wohngebäude – Kredit: Komplettsanierung zum Effizienhaus (Nr. 261)
  • Wohngebäude – Kredit: Energetische Einzelmaßnahmen (Nr. 262)
  • Wohngebäude – Zuschuss (Nr. 461)

Quellen: Webseiten des BMWK und der KfW (beide abgerufen am 22.02.2022)

KfW Förderprogramme für Bestandsimmobilien – ein Überblick

In seiner Pressekonferenz zur Zukunft der KfW Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren hat Bundeswirtschaftminister Habeck Anfang Februar angekündigt, dass insbesondere die Fördergelder zur energetischen Sanierung von Altbauen in der bisherigen Logik fortgeführt werden sollen. Grund genug für einen Überblick.

Insgesamt bietet die KfW im Hinblick auf bereits bestehende Immobilien in den folgenden Bereichen Förderprogramme für Privatpersonen an:

  • Kauf einer bestehenden Immobilie
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Energieeffiziente Sanierung
  • Wohnraum eines Altbaus erweitern / umbauen
  • Barrieren reduzieren
  • Einbruchsschutz
  • Smart Home

Darüber hinaus findet sich nach wie vor auf der KfW-Webseite ein Hinweis auf die Bezuschussung von Ladestationen für Elektroautos, sog. Wallboxen. Allerdings sind die Fördermittel dieses Programms seit November 2021 ausgeschöpft, so dass für dieses Programm schon seit geraumer Zeit keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Vor Bekanntgabe des Förderstopps gestellte Anträge würden aber noch geprüft und der Zuschuss von EUR 900 pro Ladepunkt – bei positivem Bescheid – noch ausbezahlt, heißt es auf der KfW Webseite.

Quelle: Webseite der KfW (abgerufen am 08.02.2022)

Zukunft der KfW 40 und 55 Förderung: Sanierung hat Priorität

In seiner Pressekonferenz zur Zukunft der KfW Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren hat Bundeswirtschaftminister Habeck am 1. Februar auch einen Ausblick auf die Fortführung der KfW-Programme EH 40 und EG 40 sowie EG 55 gegeben.

Alle drei Programme sollen zunächst fortgeführt werden; das Programm EH 40 zur Förderung von Neubauten allerdings nur bis Ende 2022, gedeckelt auf ein Gesamtvolumen von 1 Mrd. EUR und mit reduzierten Fördersummen.

Die Förderung zur Sanierung von bestehenden Gebäuden – sowohl nach dem KfW EG 40 als auch nach dem weniger strengen EG 55 Standard – soll in der bisherigen Logik fortgeführt werden.

Mit dieser Entscheidung legt das BMWK einen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung von Altbauten mit der Argumentation, dass insbesondere in diesem Bereich die Fördermittel besonders effizient eingesetzt seien.

Der gesamte Stream der Pressekonferenz von Bundeswirtschaftsminister Habeck ist unter folgender URL auf der Webseite des BMWK abrufbar: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Livestream/20220201-pressestatement-habeck/videostream.html
(abgerufen am 03.02.2022)

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Ampel stoppt vorzeitig die Förderung für energie-effiziente Neubauten nach KfW 55 Standard

Das Wirtschaftsministerium und die KfW haben am 24. Januar mitgeteilt, dass im Rahmen des Programms zur Förderung von effizienten Gebäuden (BEG) ab sofort keine neuen Anträge für die Förderung für den Neubau von Einfamilienhäusern nach dem KfW 55 Standard mehr entgegen genommen würden. Das Programm wäre am 31. Januar allerdings ohnehin ausgelaufen. Über bereits vorliegende aber noch nicht zugesagte Förderanträge werde laut KfW-Website (Stand vom 25. Januar) zügig entschieden. Zur Begründung heißt es seitens des Ministeriums, dass die bereits beantragten Fördersummen die ursprünglich bewilligten Haushaltsmittel bereits deutlich überstiegen.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, KfW

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